Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Regelungen

  • Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel KOKENHOF abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch die im Einzelfall ausgehandelten Bedingungen ersetzt werden.

  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrages) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Soweit der Auftragnehmer sich nicht im Leistungsverzug befindet oder ein Fall der von Ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungen vorliegt.

  • Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

  • Leistungen und Tarife werden von der Direktion festgelegt. Soweit der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate beträgt, können Leistungen und Tarife nach Maßgabe der Kostensteigerung erhöht werden.

  • Gegenstände und Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld müssen bei der Rezeption verwahrt werden. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht werden. Der Haftungsumfang ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 3.067,75 begrenzt; die Haftung des Hotels für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist ausgeschlossen.

  • Reservierte Funktionsräume stehen dem Auftraggeber nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsleitung.

  • Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter und bestellt er zu Lasten des Veranstalters, so haftet er als Auftraggeber, wenn der Veranstalter die Bestellung auf Anforderung nicht schriftlich bestätigt.

  • Wenn der Rechnungsbetrag EUR 255,65 übersteigt, kann auf Anfrage des Kunden eine Gesamtrechnung übersandt werden. Die Zahlung von Einzelrechnungen kann bereits vorab verlangt werden. Jede Rechnung ist bar und ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel KOKENHOF, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden in allen Betrieben einzustellen. Der KOKENHOF entscheidet darüber ohne Ankündigung. In den nachfolgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte, aber nicht erbrachte vertragliche Leistung zu berechnen, auch wenn sie nur teilweise storniert wurde. Die Leistung kann demnach die Logis der Gäste, die Miete für Konferenzräume und die Bewirtung beinhalten. Soweit nicht ein wesentlich niedrigerer Schaden nachgewiesen wird, erfolgt die Berechnung wie nachstehend spezifiziert:

    • Stornierung zwischen dem 30. und 8. Tag vor der Veranstaltung: Berechnung von 30% der bestellten, aber nicht erhaltenen Leistung.
    • Stornierung innerhalb der 8 Tage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung von 50% der bestellten, aber nicht erhaltenen Leistung.
    • Stornierung innerhalb 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung der Gesamtsumme der bestellten, aber nicht erhaltenen Leistungen.
  • Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen den KOKENHOF nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem KOKENHOF, dass er eine politische oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und der KOKENHOF zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von dem Hotel KOKENHOF getätigten Aufwendungen verpflichtet.

  • Der KOKENHOF kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der Beträge abhängig machen, die ihr geschuldet werden, selbst wenn diese als Vorleistung zu erbringen sind.

  • Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

  • Gerichtsstand ist Burgwedel für Vollkaufleute.

II. Zusätzliche Regelungen für Seminare

  • Jede Reservierung wird erst mit Erhalt unserer detaillierten Bestätigung, die wiederum vom Kunden gegenzuzeichnen ist, garantiert.

  • Für Stornierungen gelten bei Seminaren die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt I.9.

  • Die Teilnehmerzahl muss spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung bestätigt werden. Abweichungen von max. 10 % nach unten oder oben am Tage der Veranstaltung werden akzeptiert. Wird diese Maximalabweichung überschritten oder unterlässt der Veranstalter die Anzeige der Teilnehmerzahl, so gilt für den Fall der Unterschreitung der Teilnehmerzahl Punkt 9 der Allgemeinen Regelungen dieser AGB entsprechend. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter dem KOKENHOF dadurch entstehende zusätzliche Aufwendungen gesondert zu vergüten.

  • Der Veranstalter darf, wenn sie nicht Gegenstand des Seminars sind und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nichtmitbringen.

  • Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom KOKENHOF untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung verursacht wurden und die vom KOKENHOF nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter.

  • Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter erforderlicher Weise die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden. Der KOKENHOF wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

III. Zusätzliche Regelungen für Sonderveranstaltungen, insbesondere Bankette

  • Die Regelungen für Seminare gelten auch für sonstige Veranstaltungen entsprechend, soweit nicht im Folgenden besondere Bestimmungen getroffen sind.

  • Jede Reservierung gilt erst mit Anzahlung von 30% der Gesamtsumme als bestätigt. Von einer Bezahlung mittels Kreditkarte wird hier, aufgrund von Sonderpreisen abgesehen.

  • Preisgarantie: Die angegebenen Preise gelten für 5 Monate ab Datum unseres Angebotes. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen. Es gelten die am Tag der Veranstaltung gültigen Preise.

  • Couvertgarantie: Die Anzahl der Gedecke muss spätestens drei Arbeitstage vor dem Tag der Veranstaltung bestätigt werden. Es wird lediglich eine Maximalabweichung von 10% der Gedecke toleriert.

  • Der Personalbedarf unterliegt dem Bemessen vom KOKENHOF zur Wahrung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Veranstaltung in Anzahl und Zeit.

IV. Zusätzliche Regelungen für Zimmerreservierungen

  • Abbestellungen und Änderungen der ursprünglichen Bestellung von Hotelzimmern und Logisnächten (Übernachtungen) sind für den Gast bzw. Besteller nur unter Einhaltung folgender Fristen möglich: Reservierung: von 1 bis 5 Zimmer = 3 Tage vor Ankunftstermin; von 5 bis 10 Zimmer = 7 Tage vor Ankunftstermin; von 10 bis 200 Zimmer = 90 Tage vor Ankunftstermin. Abbestellung von 50% der Logisnächte = 45 Tage vor Ankunftstermin; von 20% der Logisnächte = 30 Tage vor Ankunftstermin von 10% der Logisnächte = 10 Tage vor Ankunftstermin. Umfasst die vereinbarte Leistung mehr als 200 Logisnächte, verlängern sich die Fristen um jeweils 30Tage. Bei Nichteinhaltung der Fristen haftet der Gast neben dem Besteller gesamtschuldnerisch in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen, abzüglich einer Aufwandsersparnis für nicht beanspruchte Übernachtungen nach DEHOGA-Empfehlungen. Zu Messen gelten ausdrücklich die Fristen lt. Sondervertrag.

  • Mit der Zimmerbestellung erwirbt der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

  • Hotelzimmer stehen ab 14.00 Uhr am Ankunftstag und bis 11.00 Uhr am Tag des vereinbarten Abreisetermins zur Verfügung.

  • Eine stillschweigende Vereinbarung über längere Nutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Die vorgenommene Reservierung gilt für die jeweiligen Zimmer bis 18.00 Uhr. Sollte bis dahin eine Anreise nicht stattgefunden haben, ist der KOKENHOF berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Zimmer anderweitig zu vermieten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Reservierung über 18.00 Uhr hinaus gelten soll. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Zimmerpreises bleibt jedoch in diesen Fällen auch bei Nichtabnahme des Zimmers in voller Höhe bestehen, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass eine anderweitige Vermietung nach 18.00 Uhr möglich gewesen wäre.

  • Soweit das Hotel Geld oder Wertgegenstände zur kostenlosen Aufbewahrung übernimmt, ist die Haftung auf EUR 15.338,76 beschränkt. (Pkt I.5)

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